Information! – Bootshaus ab Dienstag 19.05.2020 schrittweise Öffnung der Innensportanlagen / unter Nutzungsauflagen für die Sportstätte

Letzte Woche wurde die neue Allgemeinverfügung „Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Mai 2020 bekannt gemacht.

Sportstättenbetreiber haben dabei organisatorische oder bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Sportstätten wieder freizugeben. Der Eigenbetrieb Sportstätten hat dafür ein Hygiene- und Verhaltenskonzept erstellt, welches Bestandteil der jeweiligen Sportstättenordnung ist. Die Innen- und Außenanlagen können ab 19. Mai 2020 unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften wieder genutzt werden.

Umkleiden stehen aufgrund der notwendigen Mindestabstände nur im eingeschränkten Maße zur Verfügung. Die zulässige Personenzahl wird für jede Umkleide festgelegt. Soweit möglich, ist die Sportanlage bereits in Sportkleidung zu betreten und zu verlassen. Duschen stehen erst nach einer erfolgten Legionellenprüfung und entsprechender Freigabe zur Verfügung. Dies wird vor Ort kenntlich gemacht.

Ab Dienstag dürfen wir eingeschränkt die Umkleiden im Bootshaus wieder nutzen. Der provisorische Umkleide- und Wechselbereich in Halle9 wird zurück gebaut.

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