Informationen / Nutzung kommunaler Sportanlagen ab 19. Mai 2021
Ab dem 19.05.2021 gelten in der Stadt Dresden die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 4. Mai 2021
Sport im Außenbereich und auf Außensportanlagen für Gruppen von maximal 20 Minderjährigen ist zulässig. Zudem darf kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen stattfinden. Es gilt grundsätzlich eine Testpflicht für die Trainer. Kontaktsport – ausschließlich auf Außensportanlagen – sowie kontaktfreier Sport in Innensportanlagen und Fitnessstudios ist nur mit Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie einem tagesaktuellen Negativtest auch für die Sportlerinnen und Sportler bzw. einem Test aus der Schule (nicht älter als 72 Stunden) zulässig, soweit nicht eine Genesung oder vollständige Impfung nachgewiesen werden kann.
Das heißt, für die Mitglieder des KC Dresden ist ein „eingeschränkter“ allgemeiner Sportbetrieb (Freizeitsport) wieder möglich.
Zum Schutz der Sportler am Landesstützpunkt bzw. der Kadersportler, welche sich unmittelbar auf ihre Saisonziele vorbereiten, soll eine Vermischung der Personengruppen weitestgehend vermieden werden. Für den allgemeinen Sportbetrieb, und insbesondere für die Nutzung der Innensportanlagen haben wir dazu buchbare Zeitfenster für den allg. Sportbetrieb definiert.
dienstags 11.00 – 14.00 Uhr und 18.30 – 20.00 Uhr
mittwochs 11.00 – 14.00 Uhr und 18.30 – 20.00 Uhr
freitags 11.00 – 14.00 Uhr und 18.30 – 20.00 Uhr
Zwecks der Kontaktnachverfolgung und dem Nachweis im Sinne der Regelungen (tagesaktueller Negativtest/ genesen/ geimpft) werden wir die buchbaren Zeitfenster über die KCD-App als Termin bereitstellen. Für die einzelnen Termine ist eine max. Personenzahl von 20 fixiert (Abstandsregel).
Im gesamten Haus gelten weiterhin die Regelungen der Abstands- und Hygienemaßnahmen.
KC Dresden